Abtreibungsreferendum in Kansas: Schwangerschaftsabbrüche bleiben erlaubt
Schwangerschaftsabbrüche bleiben in Kansas legal: Die Wähler:innen in Kansas haben eine Verfassungsänderung abgelehnt, die es dem Parlament des Staates erlaubt hätte, Abtreibungen einzuschränken oder komplett zu verbieten.
Im ersten offiziellen Stimmungstest zum Umgang mit Abtreibungen nach dem Ende des US-weiten Rechts auf Schwangerschaftsabbrüche haben sich 58,87 Prozent der Wähler:innen gegen eine Verfassungsänderung zum bestehenden Abtreibungsrecht ausgesprochen.
Die Entscheidung ist ein großer Sieg für diejenigen, die sich für die Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen in Kansas eingesetzt haben. Dass sich trotz aller Widrigkeiten ausgerechnet im konservativen Kansas eine so deutliche Mehrheit gegen Einschränkungen des Abtreibungsrechts ausgesprochen haben, dürfte von Republikaner:innen und Demokrat:innen gleichermaßen als starke Botschaft verstanden werden, welchen Stand das Recht auf Abtreibung in der amerikanischen Bevölkerung hat.
2019 hatte der Supreme Court von Kansas geurteilt, dass die Verfassung des Staates ein Recht auf Abtreibung begründet. Somit konnte das republikanisch geführte Parlament erst einmal keine Abtreibungseinschränkungen erlassen, nachdem der Supreme Court der Vereinigten Staaten Ende Juni das seit den 1970er Jahren landesweit geltende Recht auf Abtreibung aufgehoben und den Bundesstaaten überlassen hatte, Abtreibungen zu regulieren.
Das nun gescheitere Referendum über den „Value them both“-Verfassungszusatz sollte das ändern. Er hätte festlegt, dass sich aus der Verfassung kein Recht auf Abtreibung ergibt und dem Parlament ermöglicht, Gesetze zur Einschränkung von Abtreibungen zu erlassen.
Eine große Hürde war die Wahlbeteiligung. So war befürchtet worden, dass viele der 560.000 unabhängigen Wähler:innen nicht an der Abstimmung teilnehmen könnten, da sie normalerweise nicht bei den parteibezogenen Vorwahlen abstimmen dürfen. Letztendlich war die Befürchtung nur teilweise begründet, da insgesamt 906.000 Menschen am Referendum teilgenommen haben – rund 146.000 Wähler:innen mehr als bei den demokratischen und republikanischen Gouverneursvorwahlen. Gleichzeitig müssen aber auch zahlreiche Republikaner:innen gegen die Verfassungsänderung gestimmt haben.
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